Fachinformation A1 vs. A2
Einordnung der Zertifikatskategorien A1 und A2 im Kontext der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215
Vorwort
Mit der Einführung der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 haben sich die Anforderungen an Tätigkeiten im Bereich der Kälte-, Klima- und Wärmepumpentechnik wesentlich verändert.
Neben der Erweiterung auf alternative und insbesondere entflammbare Kältemittel wurden auch die Inhalte der Sachkundezertifikate angepasst.
In der betrieblichen Praxis stellt sich zunehmend die Frage, welche Zertifikatskategorie im Einzelfall erforderlich und sinnvoll ist.
Dabei wird die Entscheidung häufig auf Basis formaler Einsatzgrenzen getroffen, ohne die tatsächlichen inhaltlichen Anforderungen ausreichend zu berücksichtigen.
Zielsetzung dieser Fachinformation
Diese Fachinformation dient der:
- Einordnung der Zertifikatskategorien A1 und A2
- Darstellung der inhaltlichen Unterschiede und Gemeinsamkeiten
- Bewertung der praktischen Relevanz der Unterschiede
- Unterstützung bei der Auswahl einer geeigneten Qualifikationsmaßnahme
Rechtlicher Rahmen
Die Zertifikatskategorien A1 und A2 basieren auf den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215.
Diese regelt:
- die Voraussetzungen für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten
- die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse
- die Einteilung in Zertifikatskategorien
Die Einordnung erfolgt unter anderem anhand von:
- Tätigkeitsumfang
- Anlagentyp
- Füllmengenbegrenzungen
Inhaltliche Einordnung der Zertifikate A1 und A2
Im Zuge der aktuellen regulatorischen Entwicklungen haben sich die Ausbildungsinhalte der Zertifikatskategorien A1 und A2 in wesentlichen Bereichen deutlich angenähert.
Dies betrifft insbesondere:
- sicherheitsrelevante Grundlagen
- den Umgang mit Kältemitteln (inkl. entflammbarer Stoffe)
- Gefährdungsbeurteilung
- Arbeitsverfahren
- Anlagenverständnis und systemtechnische Zusammenhänge
Die Unterschiede bestehen im Wesentlichen in:
- ergänzenden theoretischen Grundlagen zu speziellen Kältemitteln (z. B. CO₂ und NH₃)
- ausgewählten spezifischen praktischen Anwendungen (z. B. besondere Bauteile oder Einstellungen)
- formalen Einsatzgrenzen (z. B. Füllmengenbegrenzungen)
Bewertung der Unterschiede in der Praxis
Die sicherheitsrelevanten und praxisentscheidenden Inhalte sind in beiden Zertifikatskategorien weitgehend vergleichbar.
Die Unterschiede betreffen überwiegend:
- ergänzende Spezialthemen
- formale Einsatzgrenzen
Die Anforderungen an:
- das Verständnis von Anlagen
- die sichere Durchführung von Tätigkeiten
- die Bewertung von Gefährdungen
bleiben unabhängig von der Zertifikatskategorie bestehen.
Einordnung der Ausbildungsdauer
Der erforderliche Lernaufwand ergibt sich aus:
- der Breite der Inhalte
- der Tiefe der Vermittlung
- dem Anteil praktischer Anwendung
und nicht ausschließlich aus den formalen Einsatzgrenzen einer Zertifikatskategorie.
Vor diesem Hintergrund ist eine signifikante Verkürzung der Ausbildungsdauer allein auf Basis reduzierter Einsatzgrenzen fachlich nicht konsistent.
Eine Reduzierung der Ausbildungszeit kann im Einzelfall dazu führen, dass:
- Inhalte nicht vollständig vermittelt werden
- sicherheitsrelevante Zusammenhänge nicht ausreichend verstanden werden
- praktische Handlungssicherheit nicht ausreichend aufgebaut wird
Bedeutung der praktischen Ausbildung
Ein wesentlicher Bestandteil einer qualitätsgerechten Qualifikation ist die praktische Anwendung der vermittelten Inhalte.
Dies umfasst insbesondere:
- den Umgang mit Mess- und Prüfgeräten
- das Arbeiten an realen oder realitätsnahen Anlagen
- die Bewertung von Betriebszuständen
- das Erkennen und Einordnen von Störungen
Nur durch die Kombination aus:
- theoretischem Verständnis
- praktischer Anwendung
- Wiederholung und Vertiefung
kann eine ausreichende Handlungssicherheit erreicht werden.
Eine überwiegend theoretische oder stark verkürzte Ausbildung kann dazu führen, dass praktische Fähigkeiten nicht in der erforderlichen Tiefe entwickelt werden.
In der Praxis zeigt sich, dass insbesondere praxisorientierte Schulungskonzepte einen entscheidenden Beitrag zur nachhaltigen Qualifikation leisten.
Entscheidungslogik für Betriebe
Zur Auswahl einer geeigneten Zertifikatskategorie kann folgende Systematik herangezogen werden:
- Welche Tätigkeiten werden tatsächlich durchgeführt?
- Werden diese vollständig durch die Zertifikatskategorie abgedeckt?
- Ist eine eigenverantwortliche Bewertung von Gefährdungen erforderlich?
- Ist die notwendige praktische Handlungssicherheit gewährleistet?
- Entspricht die gewählte Qualifikation dem tatsächlichen Anforderungsniveau?
Einordnung für Betriebe
Aus den dargestellten Zusammenhängen ergibt sich:
- Die Wahl der Zertifikatskategorie sollte nicht ausschließlich auf formalen Einsatzgrenzen basieren
- Die inhaltlichen Anforderungen sind entscheidend für die Auswahl der Qualifikation
- Eine ausreichende Ausbildungsdauer und praktische Vermittlung sind wesentliche Qualitätsmerkmale
- Die Verantwortung für die Auswahl geeigneter Qualifikationsmaßnahmen liegt beim Unternehmen
Zusammenfassung
Die Zertifikatskategorien A1 und A2 unterscheiden sich in der aktuellen Ausgestaltung in erster Linie durch ergänzende Spezialinhalte und formale Einsatzgrenzen.
Die wesentlichen sicherheitsrelevanten und praxisentscheidenden Inhalte sind in beiden Kategorien weitgehend vergleichbar.
Eine signifikante Verkürzung der Ausbildungsdauer allein auf Grundlage reduzierter Einsatzgrenzen ist fachlich nicht begründbar.
Für eine sichere und rechtssichere Durchführung von Tätigkeiten ist daher entscheidend, dass die Qualifikation die tatsächlichen Anforderungen der Praxis vollständig abbildet.
Stand
11.11.2024
ikutech® akademie
Lars Blum
Haftungsausschluss
Diese Fachinformation wurde mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem fachlichen Wissen erstellt. Sie dient der allgemeinen Information und Orientierung zu rechtlichen, normativen und fachlichen Anforderungen im Umgang mit entflammbaren Kältemitteln der Sicherheitsklassen A2L, A2 und A3. Sie stellt keine Rechtsberatung, keine verbindliche Auslegung gesetzlicher Vorschriften und keine individuelle Gefährdungsbeurteilung dar. Maßgeblich für die sichere und rechtssichere Durchführung von Tätigkeiten sind stets: die konkreten betrieblichen und örtlichen Gegebenheiten, die individuelle Gefährdungsbeurteilung, die zum Zeitpunkt der Tätigkeit gültigen gesetzlichen, behördlichen und normativen Regelwerke, sowie ggf. ergänzende Vorgaben von Herstellern, Versicherern oder Aufsichtsbehörden. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Anwendung, Nichtanwendung oder fehlerhaften Anwendung der in dieser Fachinformation dargestellten Inhalte entstehen, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Die Verantwortung für die Auswahl, Qualifikation, Unterweisung und den Einsatz von Beschäftigten sowie für die Organisation der Tätigkeiten verbleibt uneingeschränkt beim jeweiligen Arbeitgeber bzw. Unternehmer.